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Infos zur Notentransparenz
50% Leistungsstandmessungen (Klausuren)
Die Hälfte der Note nehmen die Leistungsstandmessungen ein.
Im Basisfach schreiben wir mindestens eine Klausur pro Kurshalbjahr, die in der Regel 90 Minuten andauert. Mindestens eine Aufgabe betrifft dabei die Textproduktion.
Wir decken dabei die folgenden Bereiche ab:
- Bereich Schreiben:
- 1x Analyse
- 1x Sprachmittlung
- 2x Auswahl aus: Argumentative Stellungnahme, Kommentar, Erörterung, gestaltende Interpretation
- 2x Leseverstehen
- 1x Hörverstehen
Eine optional in einem Halbjahr gehaltene GFS wird wie eine Klausur gewertet. Eine GFS ist nur in den Halbjahren eins bis drei möglich und muss gemäß der schulischen Regelungen im ersten Kurshalbjahr in Thema und Zeitpunkt festgelegt werden.
Die Kriterien für die schriftliche Textproduktion findest Du in dieser Übersicht.
50% Unterrichtsbegleitende Leistungen
40% Mündliche Unterrichtsnote
Die andere Hälfte der Note setzt sich aus den unterrichtsbegleitenden Leistungen zusammen, die zu 40% die mündliche Unterrichtsnote betreffen. Ich beachte also die mündlichen Beiträge im Unterricht über einen gewissen Zeitraum und bilde hierüber eine Eindrucksnote. Sie setzt sich aus 6 verschiedenen Bestandteilen zusammen:
- Inhaltliche Qualität der Beiträge,
- Kommunikative Kompetenz,
- Sprachrichtigkeit,
- Wortschatz, Vielfalt der Satzstrukturen und Redemittel,
- Aussprache, Tonfall (Intonation),
- Flüssigkeit.
Genauer findest Du diese Kriterien in dieser Übersicht erläutert.
Nicht maßgeblich ist die bloße Anzahl der Wortmeldungen. Dieser Aspekt wird von der im Zeugnis ausgewiesenen Note für Mitarbeit erfasst. Wie aus den Bewertungskriterien ersichtlich kommt es vor allen Dingen auf die Qualität der Unterrichtsbeiträge an. Passives Verhalten geht allerdings zu Lasten der zu bewertenden Person.
Tipp: Ich bin bereits von meinem pädagogischen Auftrag her dazu angehalten, allzu zurückhaltende SchülerInnen durch gezieltes Aufrufen in den Unterricht einzubeziehen. Dies kann folglich auch dann geschehen, wenn Du gerade keine gute Antwort parat hast. Daher: Versuche, Dich so oft es geht am Unterricht zu beteiligen – dann kannst Du auch Deine spracIn hliche Leistung in allen relevanten Kriterien, auch im Hinblick auf die Kommunikationsprüfung, regelmäßig trainieren.
Größerer mündlicher Beitrag
Der sogenannte “größere mündliche Beitrag” ist für jede Schülerin und jeden Schüler verpflichtend. Er wird irgendwann innerhalb der 4 Kurshalbjahre gehalten; ein monologischer (5 Minuten) und ein dialogischer (10 Minuten) Teil kann entweder gekoppelt oder getrennt bewertet werden.
Der “größere mündliche Beitrag” fließt gesondert in die mündliche Note ein und muss nicht als gesonderte Prüfung gehalten, sondern kann in den regulären Unterricht integriert werden.
10% Zwischenstandsüberprüfungen
Die übrigen 10% umfassen Zwischenstandsüberprüfungen – Vokabel- und Grammatiktests, benotete Referate sowie weitere Prüfungsformen, die im Kurs besprochen werden. Werden Referate gesondert benotet, so gebe ich dies im Vorfeld bekannt.